alte Häuserfassade mit Grafitis beschmiert
Mike Böning Photography/flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0
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19. Dezember 2017

Rüsselsheim ist pleite. Wirklich.

Ungefähr mit diesen Worten erreichte mich jüngst der Anruf eines Lokaljournalisten. Rüsselsheim ist sicher im bundesweiten Vergleich nicht die erste Krisenstadt, die Einem einfällt. Aber neu war die Information zur Haushaltslage nicht. Seit mindestens zwanzig Jahren krankt der Haushalt der Stadt. Im Grunde krankt nicht der Haushalt, sondern die Stadt als Ganzes. Genau genommen krankt Opel. Aber auch dies hat Rüsselsheim mit Städten wie Offenbach, Duisburg oder Oberhausen gemeinsam.

Diesmal ist es anders.

Kurz vor Weihnachten 2017 ist die Sache anders gelagert. Nun steht tatsächlich die Zahlungsfähigkeit in Frage. Nach jetzigem Stand kann die Stadt im Februar nicht mehr für ihre Gehälter aufkommen. Selbst der Kämmerer bestreitet dies nicht. Was ist passiert?

Seit vielen Jahren befindet sich die Stadt in einer Haushaltskrise und schreibt beständig rote Zahlen. Infolgedessen machte das Innenministerium der Stadt Jahr für Jahr Vorgaben, wie der Haushalt zu sanieren ist. Denn ein Defizit ist nicht nur unschön sondern auch rechtswidrig. Die üblichen Maßnahmen wie zum Beispiel Steuererhöhungen und Personalabbau hat die Stadt längst abgearbeitet. Aber bei einer Maßnahme sträubt sich der Stadtrat: Straßenausbaubeiträge. Es gibt wenig in der Lokalpolitik, was konfliktreicher ist, als die Bürger für den Straßenbau zur Kasse zu bitten. Im Zweifelsfall verzichtet man auch in der Autostadt Rüsselsheim lieber auf Straßen.

Das Innenministerium macht ernst.

Man könnte leicht auf den Gedanken kommen, hier widersetzt sich eine tapfere Gemeinde dem bösen Land. Doch dem ist nicht so. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, diese Straßenausbaubeiträge einzuführen. So erntet Rüsselsheim keineswegs Sympathie im Kreise der anderen hessischen Städte, die diesen unbequemen Weg schon vor langer Zeit gegangen sind. Hinzu kommt, dass die Stadt Rüsselsheim im Jahre 2013 vom Entschuldungsprogramm des Landes (Schutzschirm) profitierte. 129 Millionen Euro, fast die Hälfte, der städtischen Schulden übernahm das Land. Unter durchaus harten Bedingungen: Die Straßenausbaubeiträge waren eine davon.

Bundesweiter Präzedenzfall

Die rechtliche Pflicht ist klar. Aber die Stadt hat sie über Jahre nicht umgesetzt. Drei Mal lag die Satzung dem Stadtrat vor. Drei Mal hat er abgelehnt. Jetzt hat das Innenministerium eine letzte Frist gesetzt: Wenn der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Dezember diese Satzung nicht beschließt, wird der Haushalt 2018 nicht genehmigt. Der Stadtrat hat wieder abgelehnt. Einstimmig. Und die Konsequenzen sind gar nicht lustig: Denn die Stadt braucht dringend neue Kassenkredite, um zahlungsfähig zu bleiben. Die gibt es nun nicht. Zum einen, weil die Genehmigung fehlt, zum anderen, weil die Banken nervös werden.

Nach jetzigem Stand ist Rüsselsheim im Februar insolvent. Natürlich muss das Leben trotzdem weitergehen. Eine Möglichkeit wäre, dass das Innenministerium die Satzung selbst erlässt. Es wächst der Verdacht, dass es genau dieses Szenario ist, das die Stadträte anstreben. Denn so können sie sich als unnachgiebig und bürgernah zeigen, die Straßenausbaubeiträge kommen trotzdem und das Innenministerium erntet den Ärger. Rechtlich ist das möglich, würde aber praktisch nicht helfen. Denn Ziel der Geschichte ist gar nicht, dass die Stadt kurzfristig Straßenausbaubeiträge erhebt. Es ist eher ein Symbol dafür, dass der Stadtrat sich an die Regeln hält.

Foto: Mike Böning Photography/flickr.com, CC BY-NC-ND 2.0

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  • Jochen Müller wrote on 11.01.2018

    Schade, dass die sehr ernste Situation Rüsselsheims so vereinfacht und verfälscht wird. Und das aus dem Hause Bertelsmann-Stiftung!
    In aller Kürze: Die Straßensatzung bringt – genaue Zahlen sind nicht bekannt – vielleicht 2 Mio€/a. Das jährliche Defizit liegt so bei ca. 15 Mio€/a. Um die Stadt zu sanieren, wäre ein jährlicher Überschuss von ca. 20 Mio €/a nötig.
    Es gibt eine Fachanalyse (Schüllermann-Report), die eindeutig zu dem Schluss kommt, dass die Stadt nicht aus eigener Kraft in der Lage ist, das Problem zu lösen. Die Grundsteuer B liegt bei 800 % – usw.
    Und dann machen Sie es sich so einfach, dass sich die örtlichen Politiker einfach nur an die Regeln halten sollten.
    „Kommunale Selbstbestimmung“ – schon mal gehört? Das Land macht die kommunale Infrastruktur kaputt und läßt die Maßnahmen durch die örtliche Politik exekutieren. Seit bald 20 Jahren zahlt Opel keinen Cent Steuern – lesen Sie Jarras (Prof an der HSRM in Wiesbaden), der Ihnen erklärt, wie sich hier arm gerechnet wird.
    Wie wäre es mit einer Konkurs-Regelung für Kommunen?
    USW….
    Ich bin enttäuscht – wie gesagt – wenn so ein Text aus dem Haus Bertelsmann-Stiftung kommt.
    Schade, dass Sie es sich so einfach machen

  • Rene Geißler wrote on 12.01.2018

    Sehr geehrter Herr Müller,
    vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich verstehe die Sensibilität aus Sicht der betroffenen Bürger. Selbstverständlich sind Straßenausbaubeiträge kein Mittel zur Sanierung des Rüsselsheimer Haushaltes. Das hat aber auch Niemand behauptet. Es geht um die Anwendung des geltenden Rechts durch den Stadtrat. es ist nachvollziehbar, dass die Situation sehr unbequem ist, aber das ist nun al auch Teil der Lokalpolitik. Überdies wäre es auch ein Gebot der Fairness gegenüber den anderen hessischen Kommunen und dem Land. Die Straßenausbaubeiträge waren eine Auflage für die erste Tranche der Entschuldung durch das Land. Andere Städte sind diesen Schritt längst gegangen. Das Verhalten des Stadtrates ist taktisch sehr unklug. Nicht allein die überregionale Presse schadet der Stadt. Die Stadt droht auch die Chance auf eine komplette Entschuldung durch das Land zu verspielen. Dies ist die einzige Chance zur Sanierung des Haushaltes. Und dies sollte doch Priorität aller Beteiligten sein.

  • Jochen Müller wrote on 16.01.2018

    Hallo Herr Geißler,
    Danke für die Antwort!
    Rüsselsheim ist ja nicht die einzige Kommune in Deutschland, die finanziell am Ende ist.
    Allerdings finde ich es nach wie vor nicht in Ordnung, „Pleite“ und „Straßenbeitragssatzung“ in einem Atemzug zu nennen. Sie wissen ja, dass eine Kommune (zumindest in Hessen) gar nicht „pleite“ gehen kann! Auf jeden Fall muss das Land einspringen. Insofern sind die Untergangsszenarien, die hier gezeichnet werden völlig daneben.
    Und auch die Str.b.satzung hat mit „Pleite“ nichts zu tun.

    „Fairness gegenüber anderen Kommunen“ – Wenn ich dieses Argument von Ihnen ernst nehme, dann wäre doch zu fragen, wie denn die 800 % Grundsteuer B und die vielen anderen „Kleinigkeiten“, die – etwa unter dem Stichwort „weiche Infrastrukturen“ hier auch für einen Vergleich für die Fairness mit einbezogen werden müssten.
    Ich habe es in meinem ersten Kommentar schon einmal versucht anzusprechen:
    Es gibt eine Tendenz – zumindest hier in Hessen – die Standards auf ein absolutes Minimum zu setzen und dies als Maximum zu bezeichnen. Wer also mehr als 2,2 MitarbeiterInnen für eine Kita-Gruppe einstellt und die Gruppengröße nicht auf 25 Kinder setzt, handelt schon falsch Egal, welche Sozialstruktur vorhanden ist.
    Und immer wieder kommt dann die Argumentation mit der Entschuldung. Und darauf gehen Sie dann am Ende ja auch ein:
    „die einzige Chance zur Sanierung“ – und das setzt voraus, dass mit Sparmaßnahmen, mit höheren Beiträgen, Steuern, etc ein Ausgleich möglich wäre.
    Genau das aber ist ein Irrtum, der von sachkundiger Seite (Schüllermann) eindeutig bestätigt wird. Eine Pleite ist ein Zustand, der eben nicht durch Sparen zu beheben ist.
    Das geht nur über eine Insolvenzregelung – die es allerdings bei uns (noch) nicht gibt.
    Das ganze Thema jetzt an der Straßenbeitragssatzung festzumachen, zielt einfach viel zu kurz. Die Durchsetzung zielt eher auf Machtdemonstrationen, denn auf eine Lösung des Problems.
    Freundliche Grüße aus Rüsselsheim
    Jochen Müller

  • Rene Geißler wrote on 18.01.2018

    Sehr geehrter Herr Müller,
    wie gesagt, verstehe ich die Sensibilität aus Sicht der betroffenen Bürger. Ich muss dennoch der populistischen Tendenz widerstehen und sachlich bleiben. Ja, die Stadt muss alle Sparmaßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausschöpfen. So wie es hunderte andere Städte auch taten. Der Vorteil für Rüsselsheim ist, am Ende winkt die komplette Entschuldung. Ich kann Ihnen sagen, es gibt in NRW dutzende Städte, die ohne eine Sekunde des Zögerns diesen Deal unterschreiben würden. Die Straßensatzung hat, wie gesagt, nicht direkt mit der Sanierung zu tun. Sie ist hier eher ein Symbol, für das ungesetzliche und sachlich nicht nachvollziehbare Verhalten der Stadt. Eine Insolvenzordnung gibt es für öffentliche Körperschaften in Deutschland nicht. Das ist gut so. Denn eine Insolvenz würde kein einziges Problem lösen. Denn vor einer etwaigen Insolvenz müsste die Stadt sehr viel härtere Maßnahmen umsetzen, als nur Straßenausbaubeiträge zu erheben. (Ich empfehle bei der Gelegenheit meine Blog-Reihe zu Detroit). Zum Begriff „Pleite“ merke ich an, dass es sich hier um einen locker geschriebenen Blog-Beitrag handelt, nicht um ein rechtswissenschaftliches Gutachten. Exakter wäre der Begriff „drohende Zahlungsunfähigkeit“. Ich widerhole noch mal mein Fazit: Ich wünsche der Stadt, dass sie die ausgestreckte Hand des Landes ergreift und ihre rechtlichen und vertraglichen Pflichten erfüllt. Die Chance einer Entschuldung ist groß und darf nicht vergeben werden.