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Rettungsschirm für Kommunen. Ein zu kompliziertes Paket.

In der Coronakrise geraten viele Kommunen in finanzielle Nöte. Denn die Steuereinnahmen brechen ein und neue Ausgaben entstehen. Ein „Rettungsschirm“ soll die kommunalen Finanzen stabil und die Kommunen handlungsfähig halten. Nun gibt es einen Vorschlag, aber er hat seine Tücken.

 

Kommunen brauchen Hilfen von Bund und Ländern

Dass die Kommunen finanzielle Hilfen brauchen, ist unstrittig. Zu schwer wiegt der voraussichtliche Einnahmeverlust. Hinzu kommen hohe Mehrausgaben, um der Pandemie und ihren wirtschaftlich-sozialen Folgen zu begegnen. Es ist in unser Aller Interesse, den finanziellen Kollaps der Kommunen zu verhindern. Die Forderungen der Städte, ihrer Verbände und vieler Politiker wurden daher in den letzten Wochen zunehmend lauter. Sie sind berechtigt.

 

Ein unerwartetes Angebot

Am Samstag nun legte der Bundesfinanzminister ein Konzept auf den Tisch. Unerwartet schnell und unerwartet groß. Er bietet 57 Milliarden Euro, um gleich zwei Probleme der kommunalen Finanzen zu lösen: Die Erstattung der im laufenden Jahr einbrechenden Steuereinnahmen und die Übernahme der über Jahrzehnte aufgelaufenen Kassenkredite. Diese Idee ist mittlerweile fast ein Jahr alt und drohte zu versanden. Unter anderem, weil das offenbar unvermeidliche unschöne Gesicht des Föderalismus zu Tage trat: Neid zwischen den Ländern. Denn das Problem Kassenkredite existiert nur in wenigen Ländern. Dementsprechend hätten auch nur diese Länder von Bundeshilfen profitiert. Inakzeptabel für die Anderen.

 

Die Idee einer Paketlösung

Eine Paketlösung musste her. Corona brachte den Anlass. Denn wenn der Bund Hilfen für die Wirtschaftskrise mit Hilfen für die Kassenkredite kombiniert, so der Gedanke, ginge kein Land leer aus. Dieser Plan hätte funktionieren können. Wenn der Bund ihn denn selbst bezahlt hätte. Tatsächlich soll die Hälfte der in Aussicht gestellten 57 Milliarden Euro aber durch die Länder getragen werden. Hier unterlief Olaf Scholz ein kaum verständlicher politischer Fehler. Schon aus landespolitischer Eitelkeit können manche Länder dieser Fremdbestimmung nicht zustimmen. Für andere ist der Plan zu teuer. Last but not least, wieder der Aspekt der föderalen Missgunst. Denn der Vorschlag von Olaf Scholz zahlt sich für die einzelnen Länder ganz unterschiedlich aus. Pro Einwohner erhielte das Saarland zehn Mal mehr Geld, als Sachsen und Thüringen. In der Sache durchaus folgerichtig aber politisch schwer zu verkaufen.

Die Idee einer Paketlösung ist, zwei Probleme zu neutralisieren. Mit diesem Paket sind sie gewachsen. Das war vermeidbar. Die Altschuldenfrage ist wichtig, aber momentan nicht drängend. Die Zinsen liegen bei null und jede Umschuldung der Kassenkredite wäre angesichts der für 2020 erwartbaren Haushaltsdefizite schnell Makulatur. Viel wichtiger ist der Fokus auf die Einnahmen in diesem und im nächsten Jahr. Die Städte brauchen „frisches“ Geld, um flächendeckende Sparmaßnahmen zu verhindern. Dass der Bund nun 22 Milliarden Euro für das nicht drängende und nur Wenige treffende Problem der Kassenkredite gibt und im Vergleich läppische sechs Milliarden für den zu erwartenden Absturz der Gemeindesteuern, ist in der Sache kaum zu vertreten. Hier sind die Gewichte falsch gesetzt.

Auch in der Umsetzung baut der Scholz-Vorschlag unnötige Hürden auf. Er braucht Staatsverträge mit jedem einzelnen Land. Im zweiten Schritt müssen dann die Länder intern entscheiden, wie sie das Geld auf ihre Kommunen verteilen. Dieses Prozedere dauert und wird zu neuem Streit führen. Wir denken mit Schrecken an den Digitalpakt.

 

Ein anderer Vorschlag

Es gibt eine einfache Lösung innerhalb des bestehenden System der Finanzverteilung. Der Bund gibt den Gemeinden zwei Prozentpunkte seiner Umsatzsteueranteile. Das macht rund sechs Milliarden Euro im Jahr. Genau der Betrag, den er ohnehin geben will. Das wäre der erste Teil der Finanzhilfen. Der zweite Teil käme von den Ländern. Im Unterschied zum Scholz-Vorschlag entscheiden diese aber selbst und je nach Bedarf der Kommunen. Denn dieser fällt regional sehr unterschiedlich aus. Über die Nachtragshaushalte der Länder sind die Mittel vorhanden. Wer „Fremdbestimmung“ beklagt, muss dann auch selbst Verantwortung tragen.

 

Bildnachweis: © Shutterstock / Natee Meepian

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