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15. August 2016

Liebenwalde und die Last des Reichtums

Das große Licht der Öffentlichkeit fällt gar selten auf das kleine brandenburgische Städtchen Liebenwalde. Dabei hat es viel zu bieten: Ruhe, Natur, Seen, einen Hafen, günstige Immobilien. Diese Argumente waren es aber nicht, die in den letzten Wochen Spiegel, Welt oder N24 dazu bewegten, sich Liebenwalde zu widmen.

Der Hintergrund ist profan. Denn Liebenwalde ist zwar klein aber reich. Und Reichtum kann auch zu einer Last werden. Der Reihe nach.

Eigentlich ginge es Liebenwalde wie allen berlinfernen Brandenburger Gemeinden. Sie sind wirtschaftsschwach und verlieren Einwohner. Doch dann kam dem Stadtrat eine Idee. Er senkte den Gewerbesteuersatz auf das absolute Minimum, aktuell 250 Punkte, um Gewerbe anzulocken. Lidl kam und verlegte eine Konzerntochter pro forma aus Neckarsulm nach Liebenwalde. Seitdem sprudelt die Gewerbesteuer wie in kaum einer anderen Stadt Brandenburgs.

Panama liegt auch in Brandenburg

Man kann vieles zu dieser Strategie entgegnen: clever, unsolidarisch, Dumping, alternativlos etc.  Fakt ist, dieser Steuersatz ist bundesweit fast einzigartig. Von allen 11.116 Gemeinden lagen 2014 lediglich 72 bei diesem Niveau. Die Steuerflut in Liebenwalde war so groß, dass sie den ganzen Landkreis Oberhavel auf das Doppelte des Landesdurchschnittes anhob.

Die Gemeinde nutzte die Einnahmen mit Weitsicht. Es wurden Schulden getilgt, Infrastruktur saniert und Rücklagen gebildet; denn so ganz traute man der Geschichte selbst nicht.

Zu Recht, denn die neue Insel des Reichtums blieb im Meer der Brandenburger Strukturschwäche nicht unbemerkt. Im Jahr 2012 trat im Land ein neues Gesetz in Kraft, welches über die bestehenden Finanzausgleiche hinaus eine weitere Abgabe von den wenigen sehr steuerstarken Gemeinden (zehn im Jahr 2012) forderte. Die Reichensteuer, fachmännisch Abundanzumlage genannt, trat in Kraft. Das tat sie in den Jahren zuvor auch schon in der Mehrheit der Bundesländer; stets begleitet vom Wehklagen der zahlungspflichtigen Gemeinden.

Die Krux des Finanzausgleichs

Die gesetzliche Regel in Brandenburg besagt, dass eine Gemeinde, deren Steuerkraftmesszahl die Bedarfsmesszahl um mehr als 15% übersteigt, vom übersteigenden Volumen ein Viertel abgeben muss. Das klingt fair und verträglich.

Das Problem ist ein anderes. Das Land rechnet mit den durchschnittlichen Hebesätzen der Gemeinden, nicht mit den tatsächlichen. Da Liebenwaldes Hebesatz weit unter dem Durchschnitt liegt, rechnet das Land die Stadt also sehr viel reicher, als sie ist. Auf Basis des berechneten Steueraufkommens, nicht des tatsächlichen, bemisst sich die sogenannte Reichensteuer.

Liebenwalde will nicht zahlen

All dies ist verfassungsrechtlich bestätigt und auch sachlogisch. Denn andererseits würde Steuerdumping belohnt und eine Steuersenkungsspirale losgetreten. Doch nun kommt das eigentlich Besondere dieser Geschichte. Liebenwalde will nicht zahlen. Das Finanzministerium klagte das Geld ein (immerhin fast 22 Millionen Euro für die drei Jahre 2011 bis 2013). Es bekam Recht und erwirkte einen Vollstreckungstitel. Das Innenministerium als oberste Rechtsaufsicht stimmte der Pfändung zu. Nun zieht das Land den Betrag einfach vom Liebenwalder Sparbuch ein. Und das hat es in Deutschland (nach meiner Kenntnis) tatsächlich noch nicht gegeben.

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