@flickr/Nikki Buitendijk
Diesen Beitrag teilen

Negativzinsen – Des einen Freud, des anderen Leid

Geld verdienen an Schulden?

Seit die EZB den Leitzins auf null Prozent gesenkt hat und Banken bei den nationalen Zentralbanken Strafzinsen zahlen müssen, wenn sie dort Geld zwischenlagern, ist in der Finanzwelt vieles nicht mehr so, wie es mal war. So kamen in der vergangenen Zeit immer wieder Presseberichte auf, die thematisierten, wie Kommunen mittlerweile durch negative Zinsen für die Aufnahme von Schulden „belohnt“ würden, indem sie daran „Geld verdienten“. In einem Blogbeitrag vom letzten Sommer berichtete ich bereits darüber.

„Verwahrentgelte“ für Einlagen – Die Kehrseite der Medaille

Aktuell zeigt sich jedoch auch die Kehrseite der Medaille. Denn Kommunen nehmen bei den Banken nicht nur Kredite auf, sie legen dort auch Geld an. Für diese Einlagen verlangen nun immer mehr Sparkassen und Genossenschaftsbanken Negativzinsen bzw. sogenannte „Verwahrentgelte“. Dies führt nicht nur zu unerwarteten Kosten – insbesondere für finanziell gut gestellte Kommunen (v.a. in Bayern und Baden-Württemberg) – sondern birgt auch gewisse Risiken. Denn die Kommunen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Einlagen wirtschaftlich, ertragreich und sicher anzulegen. Viele Kommunen reagieren daher auf die Entgelte mit einer Umschichtung ihres Geldes zu Banken, die die Negativzinsen noch nicht an ihre öffentlichen Kunden weitergeben. Und auch einige Länder werden aktiv. So soll bspw. der Süddeutschen Zeitung zufolge das bayerische Innenministerium im März eine an die veränderte Situation angepasste Verwaltungsrichtlinie herausbringen.

Weitere Risiken

Doch damit nicht genug: Weitere Risiken lauern bei Zinssicherungsgeschäften. So schließen viele Städte und Gemeinden in Bezug auf variabel verzinste Darlehen sogenannte „Swap-Geschäfte“ ab, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern. Für das Darlehen, das sogenannte Grundgeschäft, zahlen sie dabei einen variablen Zinssatz an die kreditgebende Bank. Zur Absicherung gegen Zinssteigerungen wird jedoch mit der gleichen oder einer anderen Bank ein „Swap-Geschäft“ abgeschlossen, das festlegt, dass die Kommune dieser Bank einen festen Zinssatz zahlt und dafür einen variablen Zinssatz erhält – „eigentlich eine sinnvolle und von den Spitzenverbänden empfohlene Maßnahme“, wie Der Neue Kämmerer feststellt. Doch anscheinend nicht in der gegenwärtigen Situation. So weigern sich besagtem Bericht zufolge zumindest einige Banken, negative Zinsen an die Kommunen auszuzahlen, wodurch sich die vereinbarten Zahlungsströme nicht mehr ausgleichen und die Zinssicherung nicht mehr funktioniert. Dies ist angesichts von Zusatzkosten nicht nur ärgerlich – kommunale Experten wie Ekkehard Grunwald, Stadtkämmerer der Stadt Recklinghausen, befürchten gar rechtliche Konsequenzen, indem dadurch entstehende „ungerechtfertigte Zahlungen“ als Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gelten könnten. Eine riskante Entwicklung, die wohl kaum jemand so vorausgesehen hat.

Die Finanzwelt steht Kopf…

Finanzielle „Belohnungen“ für die Aufnahme von Schulden sowie zusätzliche Kosten und Risiken beim Anlegen von Ersparnissen und bei Zinssicherungsgeschäften – die Konsequenzen der Niedrig- und Negativzinsphase stellen derzeit vieles auf den Kopf, was bis vor Kurzem noch als unverrückbar galt. Angesichts der insbesondere mit negativen Zinsen verbundenen unerwünschten Anreizstrukturen und Effekte ist zu hoffen, dass zumindest das Vorzeichen der Zinsen möglichst bald wieder „stimmt“.

Was meinen Sie? Wie beurteilen Sie die gegenwärtige Situation?

Diesen Beitrag teilen
Kommentar verfassen