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23. September 2021

Gleichgewicht im demografischen Wandel – Junge Wähler:innen sind gefragt!

Am kommenden Sonntag ist Bundestagswahl. In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl – so schreibt es Artikel 38 des Grundgesetzes vor – entscheiden Deutschlands Bürger:innen über die Zusammensetzung des 20. Deutschen Bundestages.

Das Wahlrecht ist das zentrale Element der repräsentativen Demokratie und sichert die Teilhabe der Allgemeinheit an der politischen Willensbildung für alle Deutschen Staatsbürger:innen ab 18 Jahren – und schließt zugleich rund ein Viertel der Bevölkerung, darunter mehr als 13 Millionen Minderjährige, aus. Die nachfolgende Karte zeigt eine detaillierte Übersicht der Anteile der unter 18-Jährigen Bevölkerung in den einzelnen Landkreisen.

Ungleichgewicht für zu Unterrepräsentation junger Menschen bei Wahlergebnissen

Der demografische Wandel und der folglich steigende Anteil älterer Menschen unter den Wähler:innen wird jenes Ungleichgewicht zu Ungunsten der jüngeren Generationen weiter verstärken. Dies zeigt auch die Statistik zur letzten Bundestagswahl. So betrug etwa der Anteil der 50-59-Jährigen, der sogenannten „Babyboomer“-Generation, an den Wahlberechtigten im Jahr 2017 rund 20,1 %. Dagegen war die Gruppe der 21-29 Jährigen mit 11,5 Prozent vertreten.

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Neben diesem strukturellen Ungleichgewicht offenbart die altersspezifische Wahlbeteiligung ein weiteres Problem: Die junge Bevölkerung in Deutschland ist wahlmüde. Nur knapp 68 Prozent machten bei der Bundestagswahl 2017 von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Die Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen dagegen trat mit 81 Prozent deutlich häufiger den Weg zur Wahlurne an. Diese Entwicklungen führen zu einer zunehmenden Unterpräsentation jüngerer Menschen in den Wahlergebnissen.

 

Brauchen wir ein neues Wahlrecht?

Die Debatte um die Herabsetzung des Erstwahlalters auf 16 Jahre wird in Deutschland bereits seit vielen Jahren geführt. Dies würde nicht nur den Anteil junger Wahlberechtigter erhöhen, sondern könnte dem allgemeinen Trend sinkender Wahlbeteiligung nachhaltig entgegenwirken, wie eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2015 aufzeigt. Die zentrale These: Durch eine frühere Einbeziehung junger Menschen in demokratische Wahlprozesse könnte deren politisches Interesse – und somit auch deren Wahlbeteiligung in den Folgejahren – gezielter gefördert werden. Auf kommunaler Ebene existiert das Wahlrecht ab 16 Jahren bereits in vielen Bundesländern. In Hamburg, Schleswig-Holstein und Brandenburg gilt es sogar auch für Landtagswahlen.

 

Aktive Unterstützung der jungen Menschen ist wichtig

Fest steht aber auch: die Herabsenkung des Wahlalters garantiert noch nicht, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren tatsächlich von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen, geschweige denn dass die Gesamtwahlbeteiligung in der Zukunft automatisch wieder steigen wird. Vielmehr ist es wichtig, die politische Partizipation junger Menschen aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Eine zentrale Rolle spielen hierbei die Bildungseinrichtungen, welche die Wahlthematik verstärkt in den Schulalltag integrieren können. Als wirksame Maßnahme hat sich beispielsweise die Einführung didaktisch begleiteter Juniorwahlen erwiesen.

Neben der Schule sind mit Blick auf die Jugendpartizipation aber insbesondere auch die Kommunen als wesentliche Orte des politischen Geschehens gefragt! Vielerorts existieren zwar diverse Beteiligungsformate wie Kinder- und Jugendparlamente oder Stadtteilkonferenzen. Hierbei ist es jedoch von zentraler Bedeutung dafür zu sorgen, dass die Angebote möglichst viele junge Menschen erreichen und von ihnen wahrgenommen werden – durch breite Kommunikation und Niedrigschwelligkeit!

Die geschilderte Problematik einer zunehmenden Unterrepräsentation der jungen Bevölkerung besteht deutschlandweit, ist jedoch regional unterschiedlich stark ausgeprägt. Wie sieht die Verteilung der Altersgruppen in Ihrer Kommune aus?

Schauen Sie im Wegweiser Kommune nach.

 

Bildnachweis: © mast3r – stock.adobe.com

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