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10. Oktober 2018

Die Crux mit den Flüchtlingskosten

Kaum ein Thema hat unser Land in den vergangenen Jahren aufgewühlt wie die Asylpolitik des Herbst 2015. Die damalige Politik offener Grenzen ist schon nach wenigen Monaten der Realität gewichen; nicht zuletzt auf Druck der Kommunen. Um ein weiteres Aufheizen der Stimmung zu verhindern, war der Bund von Anbeginn bestrebt, die vor Ort entstehenden Kosten zu erstatten. Nun wird eine neue Regelung für die Jahre ab 2019 beschlossen.

 

16 Milliarden Euro für Länder und Kommunen

Selten war es leichter, dem Bund Milliarden zu entlocken, als im Kontext der Flüchtlingskrise. Der Bund war bereit, fast jeden Preis zu zahlen, um die Unterstützung der Kommunen zu erhalten. Es ist kaum möglich, den vollständigen Überblick der Beschlüsse zu bewahren. An dieser Stelle eine kursorische Auflistung:

  • Schon im September 2015, drei Wochen nach dem historischen „Ungarn-Beschluss“ wurden die Mittel für dieses Jahr auf zwei Milliarden Euro aufgestockt.
  • Ab 2016 zahlte der Bund pro Flüchtling und Monat einen Pauschalbetrag von 670 Euro. Zusätzlich flossen knapp 700 Millionen Euro für die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen und die Betreuung in den Kitas.
  • Für die Jahre 2016 bis 2018 gab es eine Integrationspauschale von 2 Mrd. Euro jährlich.
  • Ebenso für die Jahre 2016 bis 2018 sagte der Bund zu, die kommunalen Kosten aus dem SGB II vollständig zu übernehmen.
  • Die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau wurden um eine Milliarde Euro für 2017 und 2018 erhöht.

Flüchtlingskosten sind nicht exakt messbar

Aus Sicht der Kommunen sind die Kosten nur schwer messbar, da sie sich auf viele ohnehin zu leistende Aufgaben verteilen. (Sehr lesenswert ist dazu diese Untersuchung anhand von acht Beispielstädten.) Relativ einfach ist es bei Hartz 4, wohin der Großteil der Flüchtlinge nach Abschluss der Asylverfahren wechselt. Auch die Kosten für Integrationsmaßnahmen sind leicht zu erfassen, mit Abstrichen auch die Kosten für die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen. Allenfalls theoretisch abzugrenzen sind die Kosten für den Bau von Kita und Schulen. Hier bestand schon vor der Flüchtlingskrise ein Mangel an Plätzen. Dieser stieg sprunghaft an.

 

Verwendung der Gelder ist intransparent

Die Höhe der Kosten ist ein Problem, die Weiterleitung der Gelder vom Bund zu den Kommunen ist ein weiteres. Ein großer Teil der Gelder fließt über die Umsatzsteuer; und zwar zu den Ländern. Auch die Mittel für Hartz 4, Kitas, Schulen und Wohnungen fließen an die Länder. Was diese damit machen und wie sie die Gelder verteilen, bleibt ihnen überlassen. In einigen Ländern gibt es darüber seit Jahren Streit, nicht nur bei den traditionell unzufriedenen NRW-Kommunen. Meist folgen die Gelder einem modellhaften Schlüssel, der mit der Wirklichkeit vor Ort nicht immer viel zu tun hat.

 

Neue Regelung für die Jahre 2019 bis 2022

Die bestehenden Regelungen laufen in diesem Jahr aus. Nicht überraschend fordern die Kommunen auch für die kommenden Jahre finanzielle Unterstützung. Die wird es nun geben. Und die Neuregelung verspricht: Es soll Alles ein Stück weit einfacher werden. Erst einmal wird es aber kompliziert, denn die Erstattung der Flüchtlingskosten wird mit der auslaufenden Finanzierung der Deutschen Einheit verrechnet. Die monatlichen Kopf-Pauschalen fallen weg, was die Kommunen kritisieren. „Lästige“ Berichtspflichten über die Mittelverwendung fallen ebenso weg, was Bundespolitiker kritisieren. Unter dem Strich erhalten die Länder aber wohl für die Jahre 2019 bis 2022 einige Milliarden Euro mehr. Elementar für die Kommunen ist, dass der Bund weiterhin die Hartz 4 Kosten trägt.

Ausblick

Was auch immer man an der Flüchtlingspolitik des Bundes kritisieren kann: Geizig war er nicht. Ob damit die Kosten für die Kommunen tatsächlich neutralisiert wurden, bleibt offen. Messbar ist hingegen der weitere Anstieg der Sozialausgaben und allgemein der sozialen Spaltung. Unstrittig ist auch, dass die neuen Belastungen die ohnehin schwachen Kommunen umso härter treffen. Geld ist aber nicht mehr entscheidend. Die Integration der Flüchtlinge trifft vielmehr auf personelle und physische Hürden. Tausende neue Stellen für z.B. Sozialarbeiter können nicht besetzt werden, da der Arbeitsmarkt leer ist. Notwendige neue Schulen und Kita können nicht gebaut werden, weil die Baubranche ausgelastet ist und Grundstücke fehlen. Aber auch in dieser Situation gibt es einen Lichtblick: Ehrenamtliche in den Gemeinden. Sie sind tatsächlich unbezahlbar.

Wie diese Zusammenarbeit von Verwaltung und Ehrenamt vor Ort funktionieren kann, dazu haben wir einige wichtige Erkenntnisse gesammelt:

Ankommen in Deutschland

Integration in den Arbeitsmarkt

 

 

 

 

 

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