Arne Weychardt
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3. Juni 2014

Der Zensus und seine Klagen

Am 31.5.2013 wurden die neuen amtlichen Einwohnerzahlen für die Gemeinden Deutschlands bekannt gegeben. Demnach verloren – im Vergleich zu den bisherigen amtlichen Einwohnerzahlen beruhend auf der Bevölkerungsfortschreibung  – 62 Prozent der Gemeinden Einwohner. Für diese Gemeinden kann es zum Teil zu deutlichen finanziellen Einbußen kommen durch den Wegfall von Geldern aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Nach Angaben des Bundestages hatten bis Januar 2014 bereits 833 Kommunen Widerspruch gegen die neuen amtlichen Einwohnerzahlen eingelegt. In einigen Bundesländern gibt es den Weg über Widerspruchbescheide nicht. Hier wird direkt geklagt. 57 Kommunen hatten bis Mitte Januar 2014 diesen Weg gewählt und Klage eingereicht.

Bisher hat nur das Verwaltungsgericht Greifswald einen Antrag der Stadt Greifswald mit Ersuchen auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die neuen amtlichen Zensusergebnisse abgelehnt. Alle anderen gerichtlichen Entscheidungen stehen soweit bekannt noch aus.

Keine größeren Unterschiede zu den Einwohnerzahlen der bisherigen Bevölkerungsfortschreibung wiesen die amtlichen Einwohnerzahlen von fast zwei Prozent der Gemeinden auf. In 36 % der Gemeinden hingegen stieg die amtliche Einwohnerzahl, mit der Folge, dass diesen Kommunen nun mehr Geld aus den kommunalen Finanzausgleichen zu steht.

Der Zensus ist im Konzept ohne Zweifel deutlich verbesserungswürdig. Aber man sollte in der Bewertung der Ergebnisse an beide Seiten denken: die Verlierer und die Gewinner von Einwohnern. Gewinner sind nämlich die Gemeinden, die schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten Infrastruktur für Einwohner bezahlen mussten, die es zwar de facto, jedoch nicht auch „amtlich“ gab. Eben jene Gemeinden, bei denen nun neue Einwohner durch den Zensus auch in der amtlichen Statistik festgestellt wurden. Dass die neuen amtlichen Einwohnerzahlen besser als die bisherigen Fortschreibungsdaten sind, daran zweifelt vermutlich niemand.

 

Foto: Arne Weychardt

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